Security Ratings Explained
Security Ratings
Explained
X

Hafren Sicherheitsklassen

Security Level 1

Einstiegssicherheit
Die Befestigungen schützen vor Vandalismus und Gelegenheitsverbrechen. Antriebswerkzeuge können von der allgemeinen Öffentlichkeit gekauft werden.

Security Level 2

Erhöhte Sicherheit
Diese Befestigungen sind weniger bekannt. Die Antriebswerkzeuge sind nicht genormt und schwerer für die allgemeine Öffentlichkeit zu erwerben.

Security Level 3

Mittlere Sicherheit
Befestigungen sind weniger verbreitet. Der Zugang zu den Antriebswerkzeugen wird kontrolliert, welches die Sicherheitsklasse erhöht.

Security Level 4

Hohe Sicherheit
Entweder permanente Einweg-Befestigungen oder durch Hafren patentierte Sicherheitsbefestigungen, die nur mit Sonderwerkzeuge wieder geöffnet werden können. Diese sind nur durch Vertriebspartner von Hafren erhältlich.

Security Level 5

Maximale Sicherheit
Diese Befestigungen bieten die höchste Sicherheit. Entweder mit permanente Einweg-Befestigungen oder mit wieder lösbaren Befestigungen, die individuell für den Kunden mit passendem Antriebswerkzeug angefertigt werden.

Hafren Fasteners Verkaufsbedingungen

1. Anwendungsbereich
1.1
Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften.
1.2 Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.
1.3 Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.

2. Vertragsabschluss
Die Annahme der Warenbestellung erfolgt durch Lieferung oder Auftragsbestätigung. Für den vertraglichen Lieferungs- und Leistungsumfang ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung, bei deren Fehlen, des Lieferscheines und der Rechnung maßgeblich. Weicht dieser vom Inhalt der Bestellung ab, so gilt das Einverständnis des Kunden als gegeben, wenn er nicht binnen 4 Tagen ab Zugang mit Einschreiben widerspricht.

3. Preise
An unser Angebot halten wir uns 14 Tage gebunden. Nach dieser Zeit berechnen wir unsere am Tag der Lieferung gültigen Preise. Falls kein besonderes Angebot vorliegt, gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung laut unserer
Preisliste gültigen Preise. Sie beruhen auf den zu diesem Zeitpunkt gültigen Kalkulationsunterlagen. Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Material- und
Kostensteigerungen, Preiserhöhungen unserer Lieferanten, erhöhte Steuern und Abgaben sowie Preiserhöhungen durch höhere Gewalt berechtigen uns auch zur Berichtigung vereinbarter Preise.

4. Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Der Kaufpreis ist jedoch sofort fällig, wenn der Besteller uns gegenüber mit anderen Zahlungsverpflichtungen in Zahlungsverzug gerät.
4.2 Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang monatlich 2% vom Rechnungsbetrag an Verzugszinsen zu berechnen.
4.3 Die Fälligkeit des Entgeltes wird durch die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Produkthaftungs- oder sonstiger Ansprüche nicht aufgeschoben. Wegen derartiger Ansprüche stehen dem Kunden auch keinerlei Zurückbehaltung, Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung zu. Forderungen gegenüber uns aus anderen Geschäftsfällen können nur nach rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung oder nach Anerkenntnis unsererseits gegen unsere Ansprüche aufgerechnet werden.

5. Lieferbedingungen
5.1 Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet.
5.2 Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% zulässig und werden in der Rechnung berücksichtigt.
5.3 Bezüglich der für unsere Liefergegenstände angegebenen Maße behalten wir uns die handelsüblichen Abweichungen vor, es sei denn, wir hätten die Einhaltung der Maße ausdrücklich zugesichert.
5.4 Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
5.5 Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes haften wir nicht. Eine Versicherungspflicht unsererseits gegen Transportschäden besteht nicht.
5.6 Verzögert sich die Versendung der bestellten Liefergegenstände aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
5.7 Es besteht keinen Mindestbestellwert. Der Versand wird gemäß gesonderter Preisliste abgerechnet.

6. Lieferfrist
Die Angaben über Lieferfristen sind annähernd und unverbindlich. Die Lieferpflicht unsererseits ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung oder anderen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist. Bleibt der Besteller mit der Zahlung
länger als 30 Tage im Rückstand, werden bei ihm Pfändungen durchgeführt oder verschlechtert sich seine Vermögenslage beträchtlich, sind wir berechtigt, von allen noch nicht erfüllten Lieferverträgen zurückzutreten oder Vorauszahlungen
zu verlangen. Ansprüche des Kunden wegen allfälliger Verzugsschäden oder -folgen sind gänzlich ausgeschlossen, d. h. es wird keine Haftung für verspätete Lieferung als auch Folgeschäden übernommen, insbesondere wenn diese auf Verschulden Dritter, wie Lieferanten
oder Transportunternehmen zurückzuführen sind.

7. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem Grund diese entstanden sein mögen, unser Eigentum. Wenn der Kunde mit Scheck oder Wechsel zahlt, gilt die Verbindlichkeit uns gegenüber erst abgedeckt, wenn diese Papiere eingelöst sind. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Die nicht vollständig bezahlten Waren dürfen nicht weiter veräußert oder verpfändet oder zur Sicherungsübereignung herangezogen werden. Sollte ein Gerichtsvollzieher die gelieferte Ware pfänden wollen, so ist gegenüber dem Gerichtsvollzieher unser Eigentum unter Nennung unserer Firma und unserer Anschrift zu behaupten. Von eventuellen Pfändungen müssen wir sofort in Kenntnis gesetzt werden. Falls die von uns gelieferten Waren entgegen dem Verbot des Kunden veräußert werden, so erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die aus dieser Veräußerung entstehenden Forderungen des Kunden. Sofort
nach Entstehung der Forderungen des Kunden gegenüber dem Dritten, gelten diese als an uns unwiderruflich abgetreten und der Kunde ist verpflichtet, uns bei aufrechtem verlängertem Eigentumsvorbehalt auf Verlangen seine Kunden mitzuteilen.

8. Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung
8.1 Die gelieferten Waren sind vom Kunden im Sinne der §§ 377, 378 HGB sofort sorgfältig zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche - insbesondere auch Schadenersatzansprüche - auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu beschreiben. Kann bei Übernahme keine sofortige Prüfung stattfinden, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden. Bei nachfolgender Prüfung feststellbarer Mangel, muss binnen 7 Tagen
ab Anlieferung detailliert schriftlich gerügt werden.
8.2 Hat die gelieferte Ware Mängel oder zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist Fehler, so erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Andere oder weitere Ansprüche, insbesondere Entgeltminderung, bestehen nicht. Natürlicher Verschleiß, sachwidrige Behandlung, übermäßige Inanspruchnahme, Nachlässigkeit und Änderungen ohne unsere Genehmigung schließen jede Gewährleistung aus.
8.3 Eine Haftung für allfällige Mangelfolgeschäden unsererseits ist ausgeschlossen.
8.4 Erfolgt eine Bestellung anhand von Vorgaben des Kunden in Abweichung einer Standardversion unseres Liefersortimentes, so erfolgt die Ausführung ohne jegliche Haftung unsererseits für die Belastbarkeit dieser Sonderanfertigung auf Risiko des Kunden. Uns trifft dabei keine wie immer geartete Warn-, Prüfoder Aufklärungspflicht hinsichtlich der Eignung oder Belastbarkeit dieser Sonderfertigung für bestimmte Einsatzgebiete. Jegliche Schadenersatzansprüche, insbesondere Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.

9. Retouren
Eine Rücksendung gelieferter Ware an uns kann nur mit schriftlichem Einverständnis und zu den von uns zuvor festgelegten Bedingungen stattfinden. Jedenfalls hat die Rücksendung franko und ohne Nachnahme auf Gefahr und Kosten des Kunden zu erfolgen. Bei Sonderfertigungen sind keine Warenrücknahmen möglich.

10. Geistiges Eigentum
10.1 Alle Entwürfe, Erfindungen, Patente, Know-how, neue Technologien, Verbesserungen und alle ähnlichen Dinge, die vom Unternehmen erstellt, entworfen oder entwickelt wurden, sind das alleinige Eigentum des Unternehmens und der Käufer hat dem Unternehmen kostenlos die Ausfertigung aller Papiere zu verschaffen, die zur Vervollständigung des Eigentums der Gesellschaft erforderlich sind.
10.2 Alle Materialien, Zeichnungen, Warenzeichen, Logos, Muster, Spezifikationen und andere technische Daten, die vom Unternehmen erstellt wurden, sind und bleiben jederzeit das Eigentum des Unternehmens. Der Käufer kann mit schriftlicher Genehmigung des Unternehmens berechtigt sein, diese Daten innerhalb seines eigenen Portfolios für bestimmte Zwecke zu vervielfältigen und zu verwenden, wie vom Unternehmen schriftlich vereinbart und genehmigt.

11. Schadensersatz
11.1 Das Unternehmen haftet nicht für Folgeschäden jeglicher Art, die dem Käufer infolge eines Versagens oder Fehlers der Waren entstehen, oder für Schäden oder Personenschäden oder andere Verluste, die direkt oder indirekt durch die Waren verursacht werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11.2 Das Unternehmen kann keine Garantie für die in Werbematerialien enthaltenen Produktinformationen übernehmen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, und jegliche Haftung, die sich daraus ergibt, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer muss sich selbst von der Eignung der vom Unternehmen gelieferten Produkte und der sie betreffenden technischen Informationen überzeugen, und es wird empfohlen, dass der Käufer seine eigenen Tests durchführt, um die Eignung eines Produkts für eine bestimmte Anwendung festzustellen.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
12.1 Als Erfüllungsort gilt Langenfeld vereinbart.
12.2 Als Gerichtsstand gilt das jeweils sachlich zuständige Gericht in Langenfeld vereinbart.
12.3 Es kommt deutsches Recht zur Anwendung. Regelungen aufgrund internationaler Kaufrechtsübereinkommen kommen nicht zur Anwendung.

Subscribe

* indicates required